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Maschinensicherheit mit Rexroth
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
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Jeder Hersteller von Maschinen und Anlagen ist dafür verantwortlich, dass seine Produkte die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Norm EN ISO 13849 setzen dabei den Rahmen.

Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Einordnung der Rexroth-Linear- und Montagetechnik-Produkte nach der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

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- Linearführungen - Gewindetriebe,Antriebseinheiten - Linearsysteme als Einzelachse - Mechanische Grundelemente - Komponenten der manuellen Produktionssysteme | Komponenten und Baugruppen sind nicht in der Maschinenrichtlinie aufgeführt und sind daher nicht von der Richtlinie betroffen | - Montageanleitungen mit sicherheitsrelevanten Hinweisen | - Mehrachssysteme camoLINE und CMS - Angetriebene Bandstrecken, Transfersysteme, Kettenförderer | Unvollständige Maschine | - Montageanleitungen mit sicherheitsrelevanten Hinweisen - Einbauerklärung - Risikobeurteilung auf Anfrage | - Transfersysteme als komplette Anlagen - Höhenverstellbare Arbeitsplätze - Kistenhubgeräte - Entgratmaschinen | Maschine | - Betriebsanleitung - CE-Konformitätserklärung - CE-Zeichen | | - Klemm- und Bremselemente für Linearführungen | Sicherheitsbauteile | - Betriebsanleitung - CE-Konformitätserklärung - CE-Zeichen |

Haben Sie weitere Fragen?
Weitere Informationen zu den neuen Normen und Richtlinien im Allgemeinen finden Sie hier.
Nutzen Sie auch unsere FAQ´s oder nehmen sie mit uns Kontakt auf. |
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