Diverse neue Verordnungen und Gesetze wie die EU-Maschinenverordnung stellen Off-Highway-Hersteller vor große Herausforderungen. Im zweiten Teil unserer Blogserie „Safety, Security und KI für mobile Arbeitsmaschinen“ beleuchten wir die wichtigsten Themen und Lösungsansätze für die funktionale Sicherheit sowie ergänzende Security- und KI-Anforderungen.
Die Zeit drängt: Am 20. Januar 2027 löst die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230/EU (EU-MVO) die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (EU-MRL) ab – mit weitreichenden Auswirkungen auf mobile Arbeitsmaschinen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche MVO-Anforderungen den OEMs aktuell die größten Kopfschmerzen bereiten, wie diese mit weiteren Änderungen (z. B. CRA oder AI Act) in Bezug stehen, und wie Sie die damit verbundenen Herausforderungen gemeinsam mit Bosch Rexroth lösen können.
Die 5 wichtigsten Functional-Safety-Auswirkungen auf die mobile Arbeitsmaschine:
1. Überwachung von Rückhaltesystemen
2. Überwachung autonomer Maschinen
3. Annex II Liste der Sicherheitsbauteile
4. Überschneidungen mit dem Cyber Resilience Act (CRA)
5. Überschneidungen mit dem Artificial Intelligence Act (AI Act)
Gurt, Klick, Sicher? So selbstverständlich wie im Pkw ist die Verwendung des Sicherheitsgurts in Off-Highway-Maschinen leider nicht. Die EU-MVO will die Sicherheit des Bedienpersonals erhöhen und fordert daher eine verpflichtende Überwachung des Rückhaltesystems. Entsprechende Funktionen sollen dafür sorgen, dass der Sicherheitsgurt bei Erdbau- und anderen kippgefährdeten mobilen Arbeitsmaschinen tatsächlich korrekt verwendet wird.
Lösungsansatz: Die aktuellen BODAS Applikationssoftware-Lösungen sind schon heute MVO-ready. Damit können OEMs die neuen Anforderungen zur Überwachung von Rückhaltesystemen sofort umsetzen oder nachträglich über eine Teilfunktion in die Serienlösung integrieren. Auch die Fahrantriebslösungen Travel drive control EDA und Adaptive ground drive AGD beinhalten bereits die notwendigen Funktionen für den Manipulationsschutz. So stellt beispielsweise eine Plausibilisierung gegen den Sitzschalter sicher, dass das Bedienpersonal die mobile Arbeitsmaschine erst bewegen kann, wenn der Platz in der Kabine eingenommen und das Gurtschloss verriegelt ist.
Es liegt auf der Hand, dass Maschinen, die zunehmend autonom, vernetzt und KI-gestützt arbeiten, Risiken generieren, die durch bisherige Sicherheitskonzepte nicht vollständig abgedeckt sind. Die EU-MVO und der AI Act fordern deshalb besondere Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitenden, Passanten und Objekten. Um Haftungsfragen klären und Fehlfunktionen nachvollziehen zu können, müssen sicherheitsrelevante Entscheidungsprozesse, Ereignisse und Fehler aufgezeichnet werden.
Lösungsansatz: Auch in dieser Hinsicht ist das BODAS Ecosystem von Bosch Rexroth MVO-ready. Denn die für Assistenzfunktionen verwendeten BODAS Steuerungen und Sensoren lassen sich auch zur Überwachung von autonomen Systemen nutzen. Über weitere BODAS Lösungsbausteine können die gesammelten Daten sicher über etablierte Kommunikationswege an übergeordnete Überwachungssysteme weitergeleitet werden.
Infolge der neuen Maschinenverordnung müssen jegliche Software und Systeme, die eine Sicherheitsfunktion wahrnehmen, als Sicherheitsbauteil betrachtet und in der Annex II Liste der Sicherheitsbauteile dokumentiert werden. Beinhaltet die Funktion auch Ansätze, die auf maschinellem Lernen basieren, muss zur Erklärung der Konformität eine externe Zertifizierungsstelle (juristisch: Benannte Stelle oder Notified Body, z. B. TÜV) in den Prozess eingebunden werden. Diese Herausforderung ist umso größer, da es noch keinen formalen Prozess bzw. eine harmonisierte Norm gibt.
Lösungsansatz: Auch bei diesem Punkt sind OEMs mit Bosch Rexroth auf der sicheren Seite, denn das gesamte BODAS Ecosystem ist rechtzeitig einsatzbereit – einschließlich Entwicklungstools, Applikationssoftware und den BODAS Steuerungsgeräten der RC-Reihe. Ab Januar 2027 wird Bosch Rexroth alle EU-Maschinenrichtlinien-relevanten Komponenten als Sicherheitskomponenten auf den Markt bringen und damit die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflichten erfüllen.
In vernetzten Maschinen kann ein Cyberangriff eine Sicherheitsfunktion deaktivieren oder negativ beeinflussen. Deshalb müssen die beiden bislang getrennten Welten der Cybersecurity und funktionalen Sicherheit nahtlos ineinandergreifen. Die Überschneidungen der jeweiligen Anforderungen aus EU-MVO sind von hoher Relevanz für die OEMs, zumal mit dem Cyber Resilience Act (CRA) auch das allgemeine Thema Security ab November 2027 verpflichtend geregelt ist. Zu den wichtigsten Anforderungen zählen Schutzmaßnahmen gegen technische Kompromittierung und somit eine Absicherung von sicherheitsrelevanten Funktionen, und das Sammeln von Nachweisen über Software- und Datenänderungen.
Lösungsansatz: Das BODAS Ecosystem ist schon heute Security-ready. So basiert etwa die Steuergerätereihe RC40 auf etablierten Security-Prinzipien und -Technologien aus dem BOSCH Automotive-Umfeld. Über ein integriertes Hardware Security Module (HSM) haben die OEMs Zugriff auf ready-to-use Sicherheitsfunktionen, wie z. B. Secure Boot, Secure Logging oder Encryption. Insgesamt deckt BODAS mit seinen Hard- und Softwarelösungen alle Aspekte des Themas Security ab: vom Security-Engineering über die Implementation bis hin zum Monitoring. Das Ergebnis: eine kürzere Time-to-Market bei minimalen Kosten – von der Entwicklung über die Implementierung bis hin zur Pflege in der Serienproduktion.
Wollen OEMs Sicherheitsfunktionen mit künstlicher Intelligenz einsetzen, müssen sie sich zusätzlich zur EU-MVO auch mit dem ab August 2027 verpflichtenden Artificial Intelligence Act (AI Act) befassen. Denn gemäß KI-Verordnung (EU) 2024/1689 sind bestimmte Anwendungen als Hochrisiko-KI-System zu betrachten, wenn sie in Sicherheitsfunktionen mit KI-basierten Algorithmen eingesetzt oder als Sicherheitsbauteil im Sinne der EU-MVO in Verkehr gebracht werden. In diesem Fall gilt ein doppelter Rechtsrahmen mit den Anforderungen beider Verordnungen. Im Bereich der mobilen Maschinen betrifft dies unter anderem Lösungen zum Kollisionsschutz mit kamerabasierter Personenerkennung.
Lösungsansatz: Mit BODAS sind Off-Highway-Hersteller auch beim Thema KI von Anfang an sicher unterwegs. Alle als Hochrisiko-KI-System eingestuften Lösungen erfüllen ab Inkrafttreten der Verordnungen die gemeinsamen Anforderungen von EU-MVO und AI Act. Aktuelle Beispiele: der Offroad Robotic Controller ORC2 mit integrierter KI zur Teil- und Hochautomatisierung von mobilen Arbeitsmaschinen. Oder das Collision Avoidance System CAS, das durch präzise Objekterfassung und Personenerkennung mittels Radar, Ultraschall oder Smart Cameras einen effektiven Kollisionsschutz ermöglicht. Darüber hinaus unterstützt Bosch Rexroth die OEMs bei der regelkonformen Gestaltung ihrer KI-basierten Anwendungen.
Die neuen gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die funktionale Sicherheit stellen konkrete, formale und letztlich CE-relevante Anforderungen an die Hersteller mobiler Arbeitsmaschinen. Angesichts der engen Timeline und hoher Entwicklungskosten bietet sich Bosch Rexroth als ganzheitlicher Lösungspartner am Puls der Zeit an, der für seine Kunden mitdenkt und sie von Beginn an aus einer Hand entlastet: einerseits durch das BODAS Ecosystem mit seinen normgerechten sowie erprobten Hard- und Softwaremodulen, andererseits durch das branchen- und technologieerfahrene Rexroth Supportteam, das auch MVO-relevante Projekte optimal begleitet.
Neugierig auf mehr?
Im dritten Blogpost zu den Themen Safety, Security und KI behandeln wir eingehend die Anforderungen des Cyber Resilience Act (CRA) an die mobile Arbeitsmaschine. Bleiben Sie dran und erfahren Sie, wie Sie die Cyberresilienz mit Bosch Rexroth und dem ganzheitlichen BODAS Ecosystem effizient und regelkonform stärken!
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Alle Artikel aus dieser Blogserie "Safety, Security, and AI for Mobile Working Machines":
01. Cybersecurity, funktionale Sicherheit und KI: Worauf es für Off-Highway-Hersteller jetzt ankommt
02. Funktionale Sicherheit: Wie OEMs die Vorgaben von EU-MVO, CRA und AI Act meistern können
03. Cybersecurity: Warum OEMs jetzt handeln müssen