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REACH

Information gemäß der REACH Verordnung (EC) Nr. 1907/2006 Artikel 33.1

Die REACH Verordnung (EC) Nr. 1907/2006 („Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien“) ist ein Rahmenwerk der Europäischen Union welches den Umgang mit Chemikalien vorgibt. Es ist am 01. Juni 2017 in Kraft getreten.

Wir beachten die ECHA Kandidaten-Liste und sind uns unserer Verpflichtungen bewusst die sich aus Artikel 33.1 der REACH-Verordnung ergeben.

Hiermit informieren wir Sie über unsere Komponenten, die "besonders besorgniserregenden Stoffe“ (SVHC) gemäß der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) (Kandidatenstoffe Anhang XIV der REACH-Verordnung) enthalten.

In den genannten Produkten können SVHC-Stoffe in Konzentrationen über 0,1% Gewichtsanteil enthalten sein.

Diese Information wird bei Änderungen regelmäßig aktualisiert.

EN_REACH SVHC substance communication document